CBAM-Kalender 2026-2027 —
Fristen, Zertifikate und Berichterstattung
Ab dem 1. Januar 2026 beginnt die CBAM-Definitivphase, aber CO₂-Zertifikate können noch nicht gekauft werden — die Plattform öffnet erst am 1. Februar 2027. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt jede Frist: wann Sie Emissionsaufzeichnungen führen müssen, wann Sie CBAM-Zertifikate kaufen können und wann die Jahreserklärung fällig ist.
Vollständige CBAM-Zeitachse: vom Übergang zum endgültigen System
Die Basisverordnung (EU) 2023/956 und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 wurden durch das Omnibus-Paket (EU) 2025/2083, das am 20. Oktober 2025 in Kraft trat, wesentlich geändert. Die folgende Tabelle fasst alle aktualisierten Fristen zusammen.
| Zeitraum | Was passiert | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|---|
| Okt. 2023 – Dez. 2025 | Übergangszeit: vierteljährliche Berichterstattung eingebetteter Emissionen, keine Zahlungspflicht. | Daten von Nicht-EU-Lieferanten sammeln. |
| 1. Jan. 2026 | Beginn der Definitivphase. Die Bagatellschwelle steigt auf 50 Tonnen/Jahr. | Status als autorisierter CBAM-Anmelder erlangen, bevor die Schwelle überschritten wird. |
| Gesamtes Jahr 2026 | Kein CBAM-Zertifikat ist käuflich verfügbar. Die Verkaufsplattform ist noch nicht geöffnet. | Kontinuierliche Emissionsaufzeichnung führen — die Pflicht ist verschoben, nicht aufgehoben. |
| 1. Feb. 2027 | Die zentrale CBAM-Plattform öffnet. Anmelder kaufen Zertifikate rückwirkend für die Emissionen aus 2026. | Budget für den rückwirkenden Kauf plus laufende Emissionen 2027 einplanen. |
| 31. Mär / 30. Jun / 30. Sep / 31. Dez (ab 2027) | Vierteljährliche Prüfung: Der Anmelder muss mindestens 50 % der Zertifikate halten, die den kumulierten gemeldeten Emissionen entsprechen (durch das Omnibus-Paket von 80 % auf 50 % reduziert). | Zertifikatsbestand vs. gemeldete Emissionen überwachen. |
| 30. Sep. 2027 | Endgültige Frist für die Jahreserklärung 2026 + 100 % Zertifikatsdeckung. (Durch das Omnibus-Paket vom 31. Mai 2027 verschoben.) | Erklärung einreichen und vollständige Deckung sicherstellen. |
Warum es 2026 keine Zertifikate zu kaufen gibt
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass mit Beginn der CBAM-Definitivphase am 1. Januar 2026 sofort Zertifikate gekauft werden müssen. Das ist nicht der Fall. Die zentrale Plattform, über die die Europäische Kommission CBAM-Zertifikate verkauft, öffnet erst am 1. Februar 2027 — eine gegenüber dem ursprünglichen Plan verschobene Frist, ebenfalls durch das Omnibus-Paket. Für das Verpflichtungsjahr 2026 handelt es sich um eine Verschiebung, keinen Erlass der Pflichten: Eingebettete Emissionen aus Importen im Jahr 2026 müssen weiterhin wie gewohnt überwacht und gemeldet werden, während der finanzielle Ausgleich (Kauf der entsprechenden Zertifikate) rückwirkend ab Februar 2027 erfolgt, mit vollständiger Abrechnung bei der Jahreserklärung am 30. September 2027.
Unternehmen, die annehmen, dass "2026 nichts passiert", weil keine Zertifikate gekauft werden können, riskieren, 2027 mit unkorrekt gemeldeten Emissionen und ohne vorbereitetes Budget für den rückwirkenden Kauf zu erreichen. Aufzeichnungen müssen ab dem ersten Tag des Jahres 2026 kontinuierlich geführt werden.
Der vierteljährliche 50%-Haltemechanismus — wie er ab 2027 funktioniert
Sobald die Plattform betriebsbereit ist, muss jeder autorisierte CBAM-Anmelder am Ende jedes Kalenderquartals prüfen, ob sein Konto mindestens 50 % der Anzahl der Zertifikate hält, die den kumulierten gemeldeten eingebetteten Emissionen seit Jahresbeginn entsprechen. Diese Regel wurde durch das Omnibus-Paket von 80 % auf 50 % gesenkt, um den Liquiditätsdruck auf Importeure zu verringern.
| Prüfzeitpunkt | Anforderung |
|---|---|
| 31. März | Mindestens 50 % der für Jan–Mär gemeldeten Emissionen erforderlichen Zertifikate. |
| 30. Juni | Mindestens 50 % der für die kumulierten Jan–Jun-Emissionen erforderlichen Zertifikate. |
| 30. September | Mindestens 50 % der für die kumulierten Jan–Sep-Emissionen erforderlichen Zertifikate. |
| 31. Dezember | Mindestens 50 % der für die kumulierten Jahresemissionen erforderlichen Zertifikate. |
| Bei der Jahreserklärung (30. Sep. des Folgejahres) | 100 % Deckung — alle Zertifikate müssen gehalten und abgegeben werden. |
Für das Verpflichtungsjahr 2026 gelten diese vierteljährlichen Prüfungen nicht punktuell während des Jahres selbst, da die Plattform 2026 physisch nicht existiert — der gesamte Ausgleich (sowohl Zwischenprüfungen als auch die endgültige 100%-Deckung) konzentriert sich rückwirkend auf den Zeitraum Februar–September 2027.
Was Sie je nach Ihrer Rolle tun müssen
EU-Importeur
Status als autorisierter CBAM-Anmelder erlangen, bevor 50 Tonnen/Jahr überschritten werden. Eingebettete Emissionen von Lieferanten sammeln (oder Standardwerte verwenden). Budget für den rückwirkenden Zertifikatskauf ab 2027 einplanen.
Nicht-EU-Exporteur / Hersteller
Verifizierte Daten zu direkten und indirekten Produktemissionen vorbereiten. Diese den EU-Kunden über eine strukturierte Erklärung mitteilen. Die Daten können für den eigenen Scope 3 wiederverwendet werden.
Unternehmen mit beiden Rollen
Wenn Sie CBAM-Rohstoffe importieren und für den Export produzieren, benötigen Sie eine doppelte Aufzeichnung: als Anmelder für das, was Sie importieren, und als Datenlieferant für das, was Sie exportieren.
Bagatellschwelle: 50 Tonnen/Jahr importierter CBAM-Produkte (durch das Omnibus-Paket erhöht). Unterhalb dieser Schwelle gelten die CBAM-Pflichten nicht. Strafen: betragen Bußgelder für eine fehlende Erklärung oder unzureichende Zertifikate 100 EUR pro nicht abgegebenem CBAM-Zertifikat (an die Inflation angepasster Betrag), ohne Obergrenze.
Häufig gestellte Fragen zum CBAM-Kalender
Wann muss ich autorisierter CBAM-Anmelder werden?
Bevor die Bagatellschwelle von 50 Tonnen/Jahr importierter CBAM-Produkte überschritten wird. Um ab dem 1. Januar 2026 legal zu operieren, empfehlen wir die Einreichung des Antrags im Jahr 2025.
Kann ich 2026 CBAM-Zertifikate kaufen?
Nein. Die zentrale Verkaufsplattform öffnet am 1. Februar 2027. Für Emissionen aus 2026 erfolgt der Zertifikatskauf rückwirkend ab diesem Datum.
Was ist die vierteljährliche 50%-Halteregel?
Ab 2027 muss der Anmelder am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der Zertifikate halten, die den seit Jahresbeginn kumulierten gemeldeten Emissionen entsprechen. Bei der Jahreserklärung ist eine 100%-Deckung erforderlich.
Sind CBAM-Zertifikate dasselbe wie Rumäniens grüne Zertifikate?
Nein. Grüne Zertifikate sind ein nationaler Fördermechanismus für erneuerbare Energie (Gesetz 220/2008), völlig getrennt von CBAM. CBAM ist ein EU-Instrument zur Besteuerung von in Importen eingebetteten Emissionen.
Welche Frist gilt für die CBAM-Jahreserklärung 2026?
30. September 2027 — eine durch das Omnibus-Paket vom Oktober 2025 aktualisierte Frist (ursprünglich 31. Mai 2027).
Welche Strafen gelten bei fehlender Erklärung oder Zertifikatsdefizit?
Die Strafe beträgt 100 EUR pro nicht abgegebenem CBAM-Zertifikat oder pro Tonne nicht gemeldetem CO₂, jährlich an die europäische Inflation angepasst, ohne Obergrenze — gemäß Art. 26 der VO (EU) 2023/956.
Brauchen Sie Hilfe bei der Einhaltung
des CBAM-Kalenders?
CarbonDRI berechnet eingebettete Emissionen, hilft Ihnen beim Erlangen des autorisierten Anmelderstatus und erstellt einen individuellen CBAM-Konformitätskalender.
Siehe auch: CBAM-Berichterstattungsdienst