CBAM — Berichterstattung
& Eingebettete Emissionen
Seit dem 1. Januar 2026 verlangt die definitive CBAM-Phase von zugelassenen Anmeldern den Erwerb von Zertifikaten für die eingebetteten Emissionen von Produkten, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Strom). CarbonDRI berechnet die Emissionen gemäß der offiziellen Methodik, erstellt die Jahreserklärung und schätzt die Zertifikatskosten — für Importeure und für Hersteller, die ihren EU-Kunden verifizierte Daten liefern müssen.
Was ist der CBAM-Berichtsdienst? CarbonDRI berechnet die eingebetteten Kohlenstoffemissionen (direkt und indirekt) Ihrer Produkte gemäß der Methodik der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773, erstellt die Dokumentation für die jährliche CBAM-Erklärung, schätzt die Zertifikatskosten und koordiniert die Drittverifizierung — ganz gleich, ob Sie ein EU-Importeur sind, der Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführt, oder ein rumänischer Hersteller oder Exporteur, dessen Produkte zu EU-Kunden gelangen. Ihr Unternehmen bleibt konform, ohne eine eigene interne Abteilung aufzubauen.
Was ist CBAM und welche Sektoren sind betroffen
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist der Mechanismus der EU zur Besteuerung des in aus Nicht-EU-Ländern importierten Produkten eingebetteten Kohlenstoffs, der die Verlagerung von CO₂-Emissionen ("Carbon Leakage") verhindern soll — also die Verlagerung umweltbelastender Produktion in Länder ohne CO₂-Preis. Die Übergangsphase (Oktober 2023 – Dezember 2025) verlangte nur eine vierteljährliche Berichterstattung, ohne Kosten. Seit dem 1. Januar 2026 hat die definitive Phase begonnen: Zugelassene Anmelder müssen CBAM-Zertifikate für die eingebetteten Emissionen importierter Produkte erwerben, und die Erwerbsplattform öffnet am 1. Februar 2027.
| Betroffener Sektor | Welche Produkte unter CBAM fallen |
|---|---|
| Stahl und Eisen | Roh- und Halbfertigprodukte aus Stahl, gemäß den KN-Codes in Anhang I |
| Aluminium | Rohaluminium und Folgeprodukte |
| Zement | Zement und Klinker |
| Düngemittel | Mineralische und chemische Stickstoffdünger |
| Wasserstoff | Importierter Wasserstoff |
| Strom | Aus Nicht-EU-Ländern importierter Strom |
CBAM Rechner — Zertifikatskosten
Schätzen Sie schnell den Zertifikatswert basierend auf der Menge der eingebetteten Kohlenstoffemissionen (CO₂e) in importierten Produkten. Diese Berechnung ist indikativ — für eine offizielle Berechnung gemäß der Methodik der VO (EU) 2023/1773, fordern Sie ein Angebot an.
Indikative, unverbindliche Schätzung. Die Zertifikatspreise schwanken wöchentlich mit dem EU-ETS-Durchschnitt; die tatsächlichen Beträge hängen von der verifizierten Erklärung ab.
Vollständiger Schritt-für-Schritt-Leitfaden: Fristen, Schwellenwerte, erforderliche Dokumente und Strafen.
Für wen ist dieser Dienst?
EU-Importeure / CBAM-Anmelder
Rumänische Unternehmen, die Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom aus Nicht-EU-Ländern importieren und sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren, Zertifikate erwerben und die Jahreserklärung einreichen müssen.
Rumänische Hersteller und Exporteure
Unternehmen, deren EU-Kunden (oder Nicht-EU-Partner, die in die EU re-exportieren) verifizierte Daten zu eingebetteten Emissionen gemäß der CBAM-Methodik benötigen, um ihre eigenen Anmelderpflichten zu erfüllen.
Unternehmen mit gemischten Lieferketten
Unternehmen, die EU- und Nicht-EU-Lieferanten kombinieren und einen klaren Überblick über ihre CBAM-Exposition je Produktlinie benötigen, für die Budgetplanung und Lieferantenverhandlungen.
EU-Importeure — Ihre Pflichten beim Import aus Nicht-EU-Ländern
Wenn Sie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom aus Nicht-EU-Ländern importieren, benötigen Sie den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders — direkt erlangt, wenn Ihr Unternehmen in der EU niedergelassen ist, oder über einen indirekten Zollvertreter, wenn Sie nicht in der EU niedergelassen sind. Der De-minimis-Schwellenwert von 50 Tonnen/Jahr (kumulativ, gemäß dem Omnibus-Paket) befreit Sie nur, wenn Sie ihn während des gesamten Kalenderjahres unterschreiten.
Registrierung als zugelassener Anmelder
Wir helfen Ihnen festzustellen, ob Sie den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders benötigen, und bereiten die Registrierungsakte im CBAM-Register vor, koordiniert mit der rumänischen Zollbehörde.
Berechnung der Importemissionen
Wir berechnen die eingebetteten Emissionen anhand der Daten Ihrer Nicht-EU-Lieferanten oder, falls nicht verfügbar, anhand der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Standardwerte.
CBAM-Zertifikatsbudget
Wir schätzen, wie viele Zertifikate Sie ab dem 1. Februar 2027 erwerben müssen und zu welchen Kosten, basierend auf den importierten Mengen und dem bereits am Ursprungsort gezahlten CO₂-Preis.
Möchten Sie den Registrierungsprozess, den De-minimis-Schwellenwert und die indirekte Zollvertretung Schritt für Schritt verstehen? Lesen Sie den CBAM-Leitfaden für Importeure — oder fordern Sie direkt ein Angebot an und wir übernehmen den gesamten Prozess.
Rumänische Exporteure und Hersteller — Daten für Ihre EU-Kunden
Wenn Sie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom an EU-Kunden verkaufen (oder an Nicht-EU-Partner, die in die EU re-exportieren), benötigen Ihre Kunden — als CBAM-Anmelder — verifizierte Daten zu den eingebetteten Emissionen Ihrer Produkte. Wir berechnen diese Daten gemäß der offiziellen Methodik und liefern sie in einem Format, das Ihre Kunden direkt in ihrer CBAM-Erklärung verwenden können.
Siehe den CBAM-Leitfaden für Exporteure für den vollständigen Prozess der Datenerhebung und -berichterstattung an Ihre EU-Kunden.
Was im Berichtsdienst enthalten ist
Berechnung eingebetteter Emissionen
Direkte und indirekte Emissionen gemäß der Methodik der VO (EU) 2023/1773 — je Anlage, mit tatsächlichen Daten oder Standardwerten, je nach Verfügbarkeit.
Erstellung der Jahreserklärung
Vervollständigung der CBAM-Erklärung für die definitive Phase, mit der für die Einreichung im CBAM-Register erforderlichen Begleitdokumentation.
Schätzung der Zertifikatskosten
Prognose des jährlichen CBAM-Zertifikatsbudgets, basierend auf importierten Mengen, Emissionsintensität und dem aktuellen EU-ETS-Preis.
Koordination der Drittverifizierung
Wir bereiten die technische Akte vor und koordinieren den Prozess mit nach EN ISO 14065:2020 akkreditierten Prüfern für Erklärungen, die eine Verifizierung erfordern.
Unterstützung beim Anmelderstatus
Unterstützung beim Erhalt des Status als zugelassener CBAM-Anmelder, bevor der De-minimis-Schwellenwert von 50 Tonnen/Jahr überschritten wird.
Überwachung von Fristen & Konformität
Wir verfolgen Berichtsfristen, regulatorische Änderungen (z. B. das Omnibus-Paket) und für Ihr Unternehmen relevante Schwellenwerte.
Wie wir arbeiten — Prozess in 5 Schritten
- 01
Datenerhebung
Wir identifizieren CBAM-Produkte, importierte Mengen, Ursprungsländer und verfügbare Datenquellen (Rechnungen, Lieferantendaten, Anlagendaten).
- 02
Emissionsberechnung
Wir berechnen direkte und indirekte Emissionen gemäß der offiziellen Methodik, unter Verwendung tatsächlicher Anlagendaten, soweit verfügbar, oder Standardwerten der Europäischen Kommission.
- 03
Drittverifizierung
Für Erklärungen, die eine Verifizierung erfordern, bereiten wir die Akte vor und koordinieren den Prozess mit einem nach EN ISO 14065 akkreditierten Prüfer.
- 04
Erklärung & Zertifikatsbudget
Wir erstellen die Jahreserklärung und die Schätzung der erforderlichen Zertifikate für die Budgetplanung des Unternehmens.
- 05
Laufende Überwachung
Wir verfolgen die Fristen des nächsten Jahres und informieren Sie frühzeitig über alle für Ihre CBAM-Pflichten relevanten Gesetzesänderungen.
⚠️ Achten Sie auf Fristen: Der Status als zugelassener CBAM-Anmelder muss vor Überschreitung des De-minimis-Schwellenwerts (50 Tonnen/Jahr) erlangt werden. Die Nichteinreichung der Jahreserklärung oder das Fehlen ausreichender Zertifikate bis zur Frist am 30. September löst Strafen von 100 €/Tonne nicht gemeldetem CO₂ ohne Obergrenze aus. Siehe den vollständigen CBAM-Kalender 2026-2027 oder den Leitfaden für Importeure.
Häufig gestellte Fragen zur CBAM-Berichterstattung
Wer muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren?
Jedes EU-Unternehmen (auch in Rumänien), das Produkte der CBAM-Kategorien — Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom — aus Nicht-EU-Ländern importiert, muss den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders erlangen, bevor der De-minimis-Schwellenwert von 50 Tonnen/Jahr überschritten wird. Der Antrag wird über das CBAM-Register der Europäischen Kommission bei der nationalen Zollbehörde eingereicht.
Was passiert, wenn ich die CBAM-Erklärung nicht rechtzeitig einreiche?
Die Nichteinreichung der Jahreserklärung oder das Fehlen ausreichender Zertifikate bis zur Frist am 30. September löst Strafen von 100 €/Tonne nicht gemeldetem CO₂ ohne Obergrenze aus, zuzüglich der Verpflichtung, die Differenz später auszugleichen. Nicht zugelassenen Anmeldern droht die Aussetzung des Importrechts für CBAM-Produkte.
Kann ich bereits berechnete CFP/ISO-14067-Daten für die CBAM-Berichterstattung verwenden?
Teilweise. ISO 14067 ist methodisch mit CBAM kompatibel (beide berechnen Cradle-to-Gate-Emissionen), aber CBAM verlangt die explizite Trennung direkter und indirekter Emissionen gemäß der Methodik der Verordnung (EU) 2023/1773 und ein spezifisches Berichtsformat. Vorhandene CFP-Daten reduzieren den Datenerhebungsaufwand erheblich, erfordern aber eine Anpassung.
Wie viel kosten CBAM-Zertifikate und wie schätze ich mein Jahresbudget?
Der Preis eines CBAM-Zertifikats folgt dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate (variabel, im Allgemeinen 60-90 €/Tonne CO₂). Die Gesamtkosten hängen von der importierten Menge, der Emissionsintensität des Produkts und dem bereits im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preis ab (der abzugsfähig ist). Wir berechnen eine personalisierte Schätzung auf Basis Ihrer Importdaten — oder nutzen Sie den Rechner oben.
Bieten Sie auch die Drittverifizierung an oder nur die Emissionsberechnung?
CarbonDRI führt die Berechnung der eingebetteten Emissionen durch und erstellt die technische Dokumentation. Die eigentliche Verifizierung muss von einem nach EN ISO 14065:2020 akkreditierten Prüfer durchgeführt werden — wir koordinieren diesen Prozess mit akkreditierten Partnern und bereiten die Akte so vor, dass die Verifizierung ohne Verzögerungen abläuft.
Was ist der Unterschied zwischen der Übergangsphase und der definitiven CBAM-Phase?
Die Übergangsphase (Okt. 2023 - Dez. 2025) verlangte nur eine vierteljährliche Berichterstattung, ohne Kosten. Seit dem 1. Januar 2026 hat die definitive Phase begonnen: Zugelassene Anmelder müssen CBAM-Zertifikate erwerben, fortlaufend Emissionsaufzeichnungen führen und bis zum 30. September des folgenden Jahres eine verifizierte Jahreserklärung mit Abgabe der Zertifikate einreichen.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf
die definitive CBAM-Phase vor
Berechnung eingebetteter Emissionen, Jahreserklärung, Zertifikatsschätzung. Kostenloses, personalisiertes Angebot innerhalb von 48 Stunden.
Siehe auch: CBAM-Leitfaden für Importeure · CBAM-Leitfaden für Exporteure · CFP-Dienstleistung