CBAM-Übergangsregister
Was Es War, Was Es 2026 Ersetzt Hat
Das CBAM-Übergangsregister endete am 31. Dezember 2025. Wenn Sie im Zeitraum 2023-2025 vierteljährlich gemeldet haben, sind Ihre Pflichten nicht beendet — sie haben sich geändert. Wir erklären genau, was das Übergangsregister war, was es ab 2026 ersetzt und wie CBAM-Meldung und -Erklärung heute funktionieren.
Kurz gesagt: Das CBAM-Übergangsregister (2023-2025) war ein Portal für Quartalsmeldungen ohne finanzielle Verpflichtungen. Es wurde durch das endgültige CBAM-Register ersetzt, aktiv seit dem 1. Januar 2026, in dem zugelassene Anmelder ein Konto führen, Zertifikate kaufen und eine jährliche Erklärung einreichen. Die beiden sind nicht dieselbe Plattform, und die Zulassung aus der Übergangszeit wird nicht automatisch übertragen.
Was war das CBAM-Übergangsregister (2023-2025)
Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. Dezember 2025 hatten Importeure von CBAM-Produkten (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) eine einzige Pflicht: die vierteljährliche Meldung der grauen Emissionen in importierten Waren über das von der Europäischen Kommission bereitgestellte CBAM-Portal (Zugang über das EU-Trader-System). Es gab keine Zahlungs- oder Zertifikatshaltungspflicht — die Übergangszeit diente ausschließlich der Datenerfassung, um sowohl Behörden als auch Unternehmen auf die endgültige Phase vorzubereiten. Der letzte Quartalsbericht dieser Periode, für Q4 2025, hatte eine Einreichungsfrist bis zum 31. Januar 2026.
Warum es ab 2026 keine vierteljährliche Meldung mehr gibt
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich CBAM in der endgültigen Phase. Die vierteljährliche Meldung ohne finanzielle Verpflichtungen wurde durch einen Jahreszyklus ersetzt: Zugelassene Anmelder erfassen Emissionen das ganze Jahr über, kaufen CBAM-Zertifikate (ab Februar 2027, für Emissionen aus 2026) und reichen eine einzige jährliche Erklärung ein. Praktisch gesehen ist die Meldegranularität gesunken (von vierteljährlich auf jährlich), aber der Einsatz ist gestiegen — die jährliche Erklärung beinhaltet nun auch eine echte finanzielle Verpflichtung durch die Abgabe von Zertifikaten.
Das endgültige CBAM-Register — was es ist und wer sich anmeldet
Das endgültige CBAM-Register ist die von der Europäischen Kommission verwaltete Plattform, verbunden mit den nationalen Zollsystemen (TARIC, EU Customs Single Window), über die der Status als zugelassener Anmelder, der Zertifikatskauf und die Einreichung der jährlichen Erklärung verwaltet werden. Hier meldet sich jedes Unternehmen an, das CBAM-Produkte oberhalb der Bagatellgrenze von 50 Tonnen/Jahr importiert (keine Schwelle für Strom und Wasserstoff) — unabhängig davon, ob es in der Übergangszeit gemeldet hat.
| Aspekt | Übergangsregister (2023-2025) | Endgültiges CBAM-Register (ab 2026) |
|---|---|---|
| Meldehäufigkeit | Vierteljährlich | Jährlich |
| Finanzielle Verpflichtung | Nein | Ja — CBAM-Zertifikate |
| Zulassung erforderlich | Nein, nur Registrierung | Ja — Status als zugelassener CBAM-Anmelder |
| Status heute | Geschlossen seit 1. Januar 2026 | Aktiv, die einzige gültige Plattform |
Wie Sie sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren
Der Zulassungsantrag wird bei der zuständigen Zollbehörde in Rumänien eingereicht. Das Verfahren kann bis zu 120 Tage dauern, weshalb wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, bevor Sie sich der Bagatellgrenze nähern. Nach Genehmigung erhalten Sie Zugang zum endgültigen CBAM-Register, wo Sie Ihr Konto verwalten, gemeldete Emissionen verfolgen und ab Februar 2027 die erforderlichen Zertifikate kaufen.
- 01
Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind
Importieren Sie CBAM-Produkte gemäß Anhang I oberhalb der Bagatellgrenze von 50 Tonnen/Jahr (oder jede Menge bei Strom/Wasserstoff)?
- 02
Reichen Sie den Zulassungsantrag ein
Bei der zuständigen nationalen Zollbehörde, mit Unternehmensdokumenten und einer Beschreibung Ihrer Importtätigkeit.
- 03
Warten Sie auf die Genehmigung
Die gesetzliche Frist beträgt bis zu 120 Tage — planen Sie im Voraus, nicht in letzter Minute.
- 04
Aktivieren Sie Ihr CBAM-Register-Konto
Nach der Zulassung erhalten Sie Zugang zur endgültigen Plattform für Erfassung, Zertifikate und Erklärung.
CBAM-2026-Checkliste
Die 10 kritischen Pflichten, der offizielle Fristenkalender bis 2027 und ein umsetzbarer Plan in vier Phasen — für Importeure und Exporteure in Rumänien.
Was eine CBAM-Erklärung ist und was sie enthält
Die jährliche CBAM-Erklärung ist das Dokument, mit dem der zugelassene Anmelder für ein Kalenderjahr offiziell die Menge der importierten Produkte, deren Ursprung, die Zolltarifeinordnung (KN-Code) und die grauen Kohlenstoffemissionen — direkt und, soweit zutreffend, indirekt — mitteilt. Praktisch gesehen handelt es sich um eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung auf Importebene: Sie beschreibt nicht den Fußabdruck Ihres Unternehmens, sondern den der in die EU eingeführten Waren. Die Erklärung wird über das endgültige CBAM-Register eingereicht, und die Frist für das Erfüllungsjahr 2026 ist der 30. September 2027 — verschoben vom 31. Mai 2027 durch das Omnibus-Paket (EU) 2025/2083. Zum selben Termin muss der Anmelder auch die Anzahl der CBAM-Zertifikate abgeben, die den gemeldeten Emissionen entspricht.
Kontinuität, kein Neustart: Wenn Sie in der Übergangszeit vierteljährlich gemeldet haben, bleibt diese Datenhistorie nützlich — sie hilft Ihnen, das Emissionsvolumen für die jährliche Erklärung zu schätzen —, ersetzt aber nicht die Zulassung. Ohne aktiven Status als zugelassener CBAM-Anmelder im endgültigen Register riskieren Sie ab 2026 blockierte Importe beim Zoll.
Häufig gestellte Fragen zum CBAM-Register
Gibt es das CBAM-Übergangsregister 2026 noch?
Nein. Das CBAM-Übergangsregister war zwischen Oktober 2023 und Dezember 2025 in Betrieb, der letzte Quartalsbericht war bis zum 31. Januar 2026 fällig (für Q4 2025). Seit dem 1. Januar 2026 wurde es vollständig durch das endgültige CBAM-Register ersetzt.
Was ist der Unterschied zwischen Quartalsmeldung und jährlicher CBAM-Erklärung?
Die Quartalsmeldung (2023-2025) war ohne finanzielle Verpflichtungen — reine Datenerfassung. Die jährliche Erklärung (ab 2027, für das Erfüllungsjahr 2026) umfasst zusätzlich die Abgabe einer Anzahl von CBAM-Zertifikaten in Höhe der gemeldeten grauen Emissionen.
Wie melde ich mich im endgültigen CBAM-Register an?
Sie stellen einen Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder bei der zuständigen Zollbehörde in Rumänien. Das Verfahren kann bis zu 120 Tage dauern, weshalb wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, bevor Sie sich der Bagatellgrenze nähern.
Was passiert, wenn ich im Übergangsregister gemeldet habe, aber für 2026 nicht zugelassen wurde?
Die Zulassung aus der Übergangszeit wird nicht automatisch übertragen. Ohne aktiven Status als zugelassener CBAM-Anmelder im endgültigen Register können Importe von CBAM-Produkten blockiert oder zusätzlichen Zollkontrollen unterzogen werden.
Wo reiche ich die CBAM-Erklärung tatsächlich ein?
Über das CBAM-Register-Portal, verwaltet von der Europäischen Kommission und verbunden mit den nationalen Zollsystemen (TARIC, EU Customs Single Window). Der Zugang erfolgt mit einem zugelassenen CBAM-Anmelderkonto.
Brauchen Sie Hilfe bei
der CBAM-Registrierung oder -Erklärung?
CarbonDRI unterstützt Sie beim Status als zugelassener Anmelder, bei der Berechnung grauer Emissionen und bei der Vorbereitung der jährlichen Erklärung.
Siehe auch: CBAM-Kalender 2026-2027 · CBAM-Leitfaden für Importeure · CBAM-Leitfaden für Exporteure